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« Natürlich kann man ohne Hund leben - es lohnt sich nur nicht.
Heinz Rühmann, deutscher Schauspieler, 1902-1994 »
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- Herzlich Willkommen - |
Platzordnung
Die ,,Zwölf Gebote" unseres Vereins für den reibungslosen Ablauf des Übungsbetriebes.
1.
Hunde ohne gültigen Impf- und Versicherungsnachweis dürfen nicht auf das Vereinsgelände gebracht werden.
2.
Auf dem Vereinsgelände herrscht, außer bei dem Training auf Anweisung des Übungsleiters, allgemeine Leinenpflicht.
3.
Hunde mit Stachelhalsband, elektrischen Impulsgeräten etc.,
dürfen nicht auf das Vereinsgelände.
4.
Training darf nur unter Aufsicht eines Übungsleiters,
Schutzdienst nur mit einem Figuranten mit vorschriftsmäßiger
Schutzkleidung durchgeführt werden.
5.
Die Übungszeiten sind pünktlich einzuhalten.
Das Betreten des Übungsplatzes während der
Ausbildung ist untersagt.Außerhalb der
Übungszeiten ist das Betreten oder Benutzen
des Geländes nur von oder mit autorisierten Personen gestattet.
6.
Bei Verunreinigung des Vereinsgeländes durch Markieren
und Hundekot hat der Hundeführer selbst umgehend
für die Säuberung zu sorgen.
7.
Hunde dürfen nicht ins Vereinsheim, auf die Terrasse nur bis
zu einem Alter von 6 Monaten.
8.
Für Beschädigungen durch den Hund haftet der Hundehalter.
Für Beschädigungen durch Personen haftet der Verursacher selbst.
Eltern haften für ihre Kinder.
9.
Bei Tierquälerei erfolgt der Platzverweis,
gegebenenfalls wird Anzeige erstattet.
10.
Platzerhaltungsdienste werden mehrmals jährlich durchgeführt.
Die Termine zum Platzerhaltungsdienst/Arbeitseinsatz
werden an den Info-Tafeln und durch die Vorstandschaft
und oder die Übungsleiter bekannt gegeben.
11.
Den Anweisungen der Vorstandschaft und oder den
Übungsleitern ist grundsätzlich Folge zu leisten.
12.
Die Platzordnung ist grundsätzlich einzuhalten.
Bei Zuwiderhandlung erfolgt der Platzverweis.
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